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Spanisches Visum und Residenzmöglichkeiten 2025

  • Dezember 3, 2024
  • 5:17 pm

Spanien hat schon immer einen Lebensstil geboten, der schwer zu übertreffen ist. Atemberaubende Mittelmeerstrände, ein warmes Klima, fantastisches Essen, eine hervorragende Gesundheitsversorgung und eine lebendige Kultur machen Spanien zu einem der begehrtesten Ziele für den Kauf einer Immobilie – und die Spanier haben Ausländer schon immer mit offenen Armen empfangen.

Daran wird sich auch im Jahr 2025 nur wenig ändern. Spanien wird nach wie vor ein fantastischer Ort zum Leben oder für den Besitz eines Ferienhauses sein, und die Spanier werden Ausländern auch weiterhin zahlreiche Visa- und Aufenthaltsoptionen anbieten, um sich buchstäblich ein Stück vom spanischen Paradies zu sichern.

Eine erwähnenswerte Änderung ist jedoch die Abschaffung des umstrittenen spanischen Investorenvisums, besser bekannt als das „Goldene Visum“, im Jahr 2025. Die spanische Regierung hat im Einklang mit anderen europäischen Ländern wie Irland und Portugal beschlossen, das 2013 eingeführte Programm, das ausländische Investitionen anlocken sollte, einzustellen. Das sogenannte „Goldene Visum“ gewährte Nicht-EU-Bürgern, die mindestens 500 000 EUR in spanische Immobilien investierten, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (dieselben Bedingungen galten für diejenigen, die mehr als 2 Mio. EUR in spanische Staatsanleihen oder in ein Geschäftsprojekt investierten, das für Spanien von allgemeinem Interesse war).

Obwohl die Abschaffung des Goldenen Visums eine Minderheit wohlhabender Investoren enttäuschen mag (seit seiner Einführung wurden jährlich weniger als 1.000 Anträge genehmigt), bleibt die große Mehrheit der potenziellen Hauskäufer in Spanien davon unberührt.

Ganz gleich, ob Sie sich zur Ruhe setzen, aus der Ferne arbeiten oder Ihre Karriere vorantreiben wollen – Spanien bietet Ihnen eine Aufenthaltsmöglichkeit, die Ihren Wünschen entspricht. Dieser Artikel wirft einen genaueren Blick auf die beliebtesten spanischen Visa- und Aufenthaltsoptionen, die im Jahr 2025 verfügbar sind.

Was brauchen Sie, um Spanien zu besuchen oder dort zu wohnen?

Um die Anforderungen an Ihr Visum und/oder Ihren Wohnsitz zu verstehen, müssen Sie sich zunächst über Ihr Herkunftsland informieren. Spaniens Visapolitik hängt von Ihrer Nationalität und Ihren Reiseabsichten ab.

1) Bürger aus Nicht-EU-Staaten (EU) oder „Drittstaaten“

Besuch in Spanien:
Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU und des Schengen-Raums kommen, benötigen Sie für die Einreise nach Spanien möglicherweise ein Schengen-Visum. Sie können in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 nachsehen, ob dies auf Sie zutrifft. Das Schengen-Visum berechtigt den Inhaber zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Spanien.

Einige Nicht-EU-Länder wie das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und Neuseeland, um nur einige zu nennen, benötigen kein Schengen-Visum und können sich alle sechs Monate für einen Zeitraum von drei Monaten in Spanien aufhalten.

In Bezug auf visumfreie Nicht-EU-Länder, wie die oben genannten, ist hervorzuheben, dass das Europäische Reise- und Informationsgenehmigungssystem (ETIAS) voraussichtlich im Mai 2025 in Kraft treten wird. Nach diesem neuen System müssen Bürger aus diesen Ländern ein Online-Formular ausfüllen und eine Gebühr von 7 € entrichten, um nach Spanien einzureisen. Nach der Genehmigung bleibt das ETIAS drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.

Wohnsitz in Spanien:

Wenn Sie dauerhaft nach Spanien ziehen möchten, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Dies sind die beliebtesten:

a) Visum für einen Nicht-Arbeitsaufenthalt

Dieses Visum ist ideal für Rentner oder Personen, die ein ruhiges Leben in Spanien führen möchten. Es erlaubt Nicht-EU-Bürgern, sich in Spanien aufzuhalten, ohne einer Arbeit oder einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Wichtige Anforderungen:

– Nachweis der finanziellen Mittel: 2.400 €/Monat (oder 28.800 €/Jahr) plus weitere 600 €/Monat für jeden Unterhaltsberechtigten.

– Ein ärztliches Attest (innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung ausgestellt).

– Private spanische Krankenversicherung (Wenden Sie sich an unsere Schwestergesellschaft Kyna Insurance, um Hilfe zu erhalten).

Bewerbungsprozess:
– Wenden Sie sich an das nächstgelegene spanische Konsulat oder die Botschaft.

– Erfolgreiche Bewerber erhalten ein 90-Tage-Visum, das innerhalb eines Monats nach Ankunft in Spanien gegen einen TIE (spanischer Personalausweis) eingetauscht werden muss. Dieser Ausweis berechtigt Sie zu einem einjährigen Aufenthalt in Spanien.

Erneuerung:

– Das Visum kann für jeweils zwei Jahre verlängert werden. Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts können Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung und nach 10 Jahren die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.

b) Visum für digitale Nomaden oder Telearbeit

Dieses Visum, das 2023 eingeführt wird, ist ideal für Fernarbeiter, die bei Unternehmen außerhalb Spaniens beschäftigt sind. Selbstständige können ebenfalls einen Antrag stellen, sofern sie nicht mehr als 20 % ihrer Arbeit für spanische Kunden erledigen.

Wichtige Anforderungen:

– Ein Schreiben Ihres Arbeitgebers, in dem die Berechtigung zur Fernarbeit, das Anfangsdatum und die Vertragsdauer bestätigt werden.

– Einkommensnachweis: Mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns (2.646 €/Monat).

– Anmeldung bei der Sozialversicherung in Ihrem Heimatland (oder in Spanien)

– Das Visum ist ein Jahr lang gültig und erfordert keine TIE, Sie können sich jedoch für eine TIE entscheiden.

c) Visum für hochqualifizierte Arbeitskräfte und unternehmensinterne Versetzungen

Diese Visa richten sich an Fachkräfte mit besonderen Fähigkeiten oder an Mitarbeiter, die innerhalb ihres Unternehmens wechseln.

Hochqualifizierte Arbeitskräfte:

– Sie benötigen ein Stellenangebot in einer leitenden oder hochqualifizierten Position.

Unternehmensinterne Versetzungen:

Ermöglichen Sie die Versetzung von Mitarbeitern innerhalb desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe.

Antragsverfahren:

Beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung über die spanische Abteilung für strategisches Wachstum von Großunternehmen.

Beantragen Sie das Visum bei Ihrem örtlichen spanischen Konsulat und legen Sie die üblichen Dokumente und Ihre Aufenthaltsgenehmigung vor.

Diese Visa gewähren einen einjährigen Aufenthalt und können wie das Visum für einen nicht erwerbstätigen Aufenthalt verlängert werden.

2) Bürger der Europäischen Union (EU)

Wenn Sie EU-Bürger sind, können Sie ohne Visum nach Spanien einreisen. Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten müssen Sie sich bei den spanischen Behörden anmelden und sowohl eine EU-Bürgerregistrierungsbescheinigung als auch eine NIE (spanische Identifikationsnummer) beantragen. Diese Dokumente berechtigen Sie dazu, auf unbestimmte Zeit in Spanien zu leben und zu arbeiten.

Die gleichen Regeln gelten für Bürger der Schweiz und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Norwegen, Island und Liechtenstein.

Fazit

Ganz gleich, ob Sie sich zur Ruhe setzen, aus der Ferne arbeiten oder Ihre Karriere vorantreiben wollen – Spanien bietet Ihnen eine Wohnsitzoption, die Ihren Vorstellungen entspricht. Auch wenn sich die Erledigung der Visa-Papiere entmutigend anfühlen mag, ist dies ein kleiner Preis für die Vorteile eines Lebens in einem der freundlichsten und sonnigsten Länder Europas.

Beginnen Sie also noch heute Ihre Reise, und ehe Sie sich versehen, können Sie das Leben unter der spanischen Sonne mit einem kühlen Getränk an Ihrer Seite genießen.

Benötigen Sie weitere Informationen?

Eine vollständige Liste der Visumoptionen und -anforderungen finden Sie auf der Website des spanischen Konsulats in Deutschland.

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