Der Kauf eines Hauses in Spanien ist ein sehr aufregender Schritt! Lassen Sie sich vom Team von HomeEspaña durch jede Phase des Prozesses führen. Wir wissen, wie es ist, hier zu kaufen, umzuziehen und zu leben, da unsere Mitarbeiter vor Ort leben und das schon seit vielen Jahren. Sie sagen uns, was Sie wollen, und wir zeigen Ihnen, wie Sie es finden.
Bevor Sie mit der Immobiliensuche beginnen, legen Sie Ihr Budget fest. Normalerweise beginnen schweizer Käufer mit ihrem Geld in Schweizer Franken, daher müssen sie ihr Budget in Euro entsprechend dem CHF/€-Wechselkurs berechnen.
Denken Sie daran, dass der am Tag der Vereinbarung eines Kaufpreises verfügbare Kurs von dem am Tag der Fertigstellung verfügbaren Kurs abweicht, seien Sie also darauf vorbereitet, dass Ihre endgültigen Kosten in Schweizer Franken steigen oder fallen werden.
Genauso wichtig ist es, die Kaufkosten, die mit dem Kauf einer spanischen Immobilie einhergehen, zu berücksichtigen, um die Kaufgebühren und Steuern zu decken (siehe ‘Tag der Fertigstellung’ unten für weitere Details). Die Kosten variieren, je nachdem, ob Sie in Alicante, Valencia oder Murcia kaufen. Typische Kosten sind wie folgt:
Alicante & Murcia: Die Gebühren betragen 13% – 16% des Kaufpreises.
Valencia: Die Gebühren betragen ca. 15%+ des Kaufpreises.
*Diese Zahlen sind nur als ungefähre Richtwerte zu verstehen und können sich je nach den Umständen ändern – Ihr Kundenbetreuer wird Ihnen die Aufschlüsselung für Ihren speziellen Kauf näher erläutern.
Ein typischer Kauf einer Wiederverkaufsimmobilie dauert 8-12 Wochen, vom Zeitpunkt eines erfolgreichen Angebots bis zum Tag der Schlüsselübergabe. (Der Kauf eines neuen Hauses ist abhängig vom Datum des Baus der Immobilie).
HomeEspaña wird ihnen ihre ideale Immobilie suchen und sie während des gesamten Kaufprozesses begleiten. Außerdem müssen Sie einen unabhängigen zweisprachigen Anwalt beauftragen, der Ihre Interessen wahrnimmt und, falls erforderlich, als Bevollmächtigter fungiert.
Sie sollten auch ein Konto bei einer Wechselstube eröffnen. Nehmen Sie sich Zeit, um mit dieser Firma Ihre Optionen für den Transfer von Euro nach Spanien zu besprechen, einschließlich der Möglichkeiten, Ihr Risiko von Wechselkursschwankungen zu minimieren.
Wenn Sie beabsichtigen, mit einer Hypothek zu kaufen, sprechen Sie so früh wie möglich mit unserer Schwesterfirma HomeFinance und sichern Sie sich im Idealfall eine Hypothek grundsätzlich ab.
Sparen Sie Zeit, indem Sie diese Spezialisten schon vor der Suche nach Ihrer Immobilie beauftragen.
Lassen Sie HomeEspaña im Voraus wissen, wann Sie kommen um Immobilien zu besichtigen. Schicken Sie uns vor Ihrer Reise die Links der Angebote, die Sie auf unserer Website gesehen haben, und wir geben Ihnen ehrliches Feedback dazu. Ein Teil unserer Arbeit ist es, alle Vorarbeiten für Ihren Besuch zu erledigen, so dass wir Besichtigungen für Ihre bevorzugten Objekte organisieren, aber auch andere vorschlagen, die Sie interessieren könnten.
Wenn Sie eine Immobilie finden, die Sie kaufen möchten, sprechen Sie mit unserem Makler, um ein Angebot abzugeben. Wir werden Sie über die Erwartungen des Verkäufers und den unserer Meinung nach fairen und erzielbaren Preis informieren.
Angebot akzeptiert, nun wird von Ihnen erwartet, dass Sie einen Reservierungsvertrag unterschreiben und eine Reservierungsanzahlung leisten. Diese beträgt in der Regel ca. €3.000 – €5.000 und wird auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet. Sobald dies geschehen ist, ist die Immobilie für Sie reserviert und sollte vom freien Markt genommen werden.
Sobald Ihre Immobilie reserviert ist, wird Ihr Anwalt mit der Vorbereitung eines privaten Kaufvertrags (Contrato de Compraventa) zwischen Ihnen und dem Verkäufer beginnen, der innerhalb von 30 Tagen nach der Reservierung der Immobilie unterzeichnet werden sollte. Während dieses Prozesses wird Ihr Anwalt alle notwendigen Prüfungen der Immobilie vornehmen und sich mit Ihnen über die spezifischen Verkaufsbedingungen und Vertragsklauseln in Verbindung setzen.
Bei einer Wiederverkaufsimmobilie wird vom Käufer erwartet, dass er bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages eine Anzahlung in Höhe von ca. 10 Prozent des Kaufpreises leistet. Bei Neubau-Immobilien ist das etwas anders, Sie müssen möglicherweise bis zu 50% vor der Fertigstellung bezahlen.
Denken Sie daran, dass unser Team Ihnen während des gesamten Kaufprozesses und darüber hinaus zur Seite steht. Wir haben ein engagiertes Aftersales-Team, das Ihnen bei allen Fragen zur Seite steht, Sie auf dem Laufenden hält und alles tut, was nötig ist, um Ihren Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten. Ihr Aftersales-Kontakt hilft Ihnen bei der Eröffnung eines Bankkontos und der Beantragung Ihrer NIE (Ihre Steuernummer) – zwei wichtige Dinge, die Sie organisieren müssen.
Idealerweise können Sie die NIE Nummer, für jede Person die kaufen wird, beim spanischen Konsulat in der Nähe Ihres Wohnsitzes beantragen, dies dauert in der Regel 1-2 Wochen, dies ist wesentlich schneller als in Spanien.
Die letzte Phase des Kaufprozesses findet im Büro des örtlichen Notars statt, der die Unterzeichnung der Eigentumsurkunde (Escritura de Compraventa) durch den Verkäufer und den Käufer oder deren Anwälte beaufsichtigt. Nur von einem eingetragenen Notar autorisierte und unterzeichnete Urkunden sind legal.
Ihr Anwalt wird alles vorbereiten und sich mit unserem Agenten in Verbindung setzen, um einen für beide Seiten günstigen Tag für die Fertigstellung zu arrangieren, an dem beide Sie zum Notariat begleiten werden.
Bei der Unterzeichnung der Urkunde muss der Käufer den Restbetrag des Kaufpreises und alle relevanten Steuern und Gebühren, die darin enthalten sind, bezahlen: ITP Grunderwerbssteuer für den Wiederverkauf (10% des Kaufpreises in der Region Valencia, 8% in Murcia), die eigenen Notarkosten (0,5%-1%), Grundbuchgebühren (€500-€1.000) und Anwaltskosten (€1.500-€2.000). Beim Kauf mit einer Hypothek fallen zusätzliche Gebühren von der Bank an.
Die ITP-Steuer wird nicht auf neue/off-plan Immobilie erhoben, jedoch wird die Mehrwertsteuer (IVA) von 10 Prozent & 1,5% – 2% für die Stempelsteuer erhoben.
Sobald Ihre neue Urkunde von allen Parteien unterzeichnet und ‘notariell beglaubigt’ ist, sind Sie der rechtmäßige Eigentümer Ihrer Immobilie! Während Sie feiern, sollte Ihr Anwalt Ihre Urkunde beim örtlichen Grundbuchamt registrieren, idealerweise noch am selben Tag der Fertigstellung oder so bald wie möglich danach. Er sollte Sie auch als neuen Eigentümer beim Finanzamt, bei Ihren Versorgungsunternehmen und ggf. bei Ihrer Eigentümergemeinschaft anmelden.
Vergessen Sie nicht, auch an diesem Punkt hört der Service von HomeEspaña nicht auf. Wir helfen Ihnen bei allem, was nach Ihrem Einzug anfällt, von der Hilfe beim Austausch der Schlösser bis hin zur Begleitung zur örtlichen Hausarztpraxis.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder wenn Sie Beratung zu irgendeinem Schritt des Kaufprozesses benötigen, kontaktieren Sie uns jetzt.
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