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Neue Vorschriften für touristische Vermietungen in Valencia – FAQs

  • Dezember 18, 2024
  • 12:11 pm

Die valencianische Regionalregierung hat vor kurzem Änderungen am Gesetz zur Regelung der touristischen Vermietung verabschiedet, um die Koexistenz dieser boomenden Branche mit dem Alltag der ständigen Bewohner von Gebäuden und Hausgemeinschaften zu verbessern.

Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen zu dem neuen Gesetz und die Antworten, die hoffentlich potenziellen und derzeitigen Hausbesitzern helfen werden, das neue Szenario und seine Auswirkungen zu verstehen.

Neue Vorschriften für touristische Vermietungen in Valencia

1) Was ist eine touristische Vermietung?
In den neuen Verordnungen sind die drei Arten von Vermietungen in der Region Valencia nun klar definiert:

– Touristenvermietung – Maximaler Aufenthalt von 10 Nächten pro Kunde.

– Saisonale Vermietung – Mindestaufenthalt von 11 Nächten und Höchstaufenthalt von weniger als einem Jahr.

– Langzeitvermietung – Mindestaufenthalt von einem Jahr

2) Brauche ich eine Touristenlizenz?
Eine Touristenlizenz benötigen Sie nur für Vermietungen, die nach den neuen Vorschriften als touristische Vermietungen (Viviendas de Uso Turístico auf Spanisch) bezeichnet werden. Wenn Sie planen, Ihre Immobilie für mehr als 10 Nächte an denselben Kunden zu vermieten, ist keine Touristenlizenz erforderlich, da dies als saisonale Vermietung angesehen wird.

3) Darf ich ein Zimmer vermieten?
Mit einer Touristenlizenz dürfen Sie nur Ihre gesamte Immobilie vermieten. Das heißt, Sie können kein Zimmer oder einen Teil Ihrer Immobilie vermieten, selbst wenn Sie eine separate, abgeschlossene Wohnung haben. Wenn die Immobilie, die Sie vermieten möchten, nicht über eine eigene Referenz im spanischen Kataster (Referencia Catastral) verfügt, können Sie sie nicht vermieten.
WICHTIG: Die derzeitigen Inhaber der Touristenlizenz müssen der Regionalregierung von Valencia bis Ende 2024 den Namen und die Kontaktdaten des Eigentümers der Immobilie (bzw. des Vermieters, wenn dieser nicht der Eigentümer ist) sowie die Katasterreferenz ihrer Immobilie mitteilen, da sie sonst ihre Touristenlizenz verlieren.

4) Muss ich meine Touristenlizenz erneuern?
Die Touristenlizenzen sind jetzt nur noch 5 Jahre gültig. Wenn Sie bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, d. h. vor dem 8. August 2024, eine Touristenlizenz besaßen, ist diese bis zum 8. August 2029 gültig. Sie müssen die Erneuerung Ihrer Lizenz mindestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragen, indem Sie bei der Regionalregierung von Valencia eine neue „Verantwortungserklärung“ (Declaración Responsable) einreichen. Tun Sie dies nicht, wird Ihre Immobilie aus dem Register gestrichen und Ihre Lizenz wird annulliert.

5) Muss meine Immobilie neue Normen erfüllen?
Bis August 2025 müssen alle registrierten touristischen Vermietungen die neuen Standards in Bezug auf die Immobilie selbst und ihre Einrichtungen und Dienstleistungen erfüllen, die im neuen Gesetz festgelegt sind. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

– Alle Immobilien im 5. Stock oder höher müssen einen Aufzug haben.

– Alle touristischen Vermietungen müssen über einen 24-Stunden-Telefonservice für die Gäste und einen Begrüßungsservice verfügen, bei dem keine Schlüsselkästen außerhalb des Grundstücks angebracht werden müssen, was jetzt verboten ist.

– Alle touristischen Vermietungen müssen über Internet verfügen

6) Kann eine Touristenlizenz von einem Eigentümer auf den nächsten übertragen werden?
Die Touristenlizenzen sind jetzt sowohl an den Eigentümer als auch an die Immobilie gebunden. Wenn ein Eigentümer seine Immobilie verkauft, muss er die Regionalregierung von Valencia davon in Kenntnis setzen, die die Immobilie aus dem Register für touristische Vermietungen streichen wird. Der neue Eigentümer muss dann eine neue 5-Jahres-Touristenlizenz beantragen..

7) Kann ich meine Immobilie nur für den Sommer vermieten?
Die Eigentümer müssen nun der
Regionalregierung von Valencia mitteilen, in welchem Zeitraum des Jahres sie ihre Immobilien im Rahmen ihrer Touristenlizenz vermieten wollen. Wenn Sie zum Beispiel angeben, dass Ihre Touristenlizenz von Juni bis September aktiv sein wird, können Sie Ihre Immobilie in diesem Zeitraum für Kurzzeitaufenthalte vermieten, nicht aber für den Rest des Jahres (Mindestaufenthalt von 11 Nächten). Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Lizenz das ganze Jahr über zu nutzen, können Sie Ihre Immobilie zu keinem Zeitpunkt des Jahres für mehr als 10 Nächte an denselben Kunden vermieten.

8) Brauche ich jetzt die Erlaubnis meiner Nachbarn?
Ja, Sie brauchen jetzt die Erlaubnis Ihrer Nachbarn/Hauseigentümergemeinschaft (Comunidad de Vecinos auf Spanisch), um Ihre Immobilie als Touristenmietobjekt zu nutzen, und müssen dem Rathaus als Teil Ihres Lizenzantrags eine Bescheinigung oder ein offizielles Sitzungsprotokoll vorlegen, das dies belegt.

9) Kann die Stadtverwaltung meinen Antrag ablehnen?
Wenn Ihre Immobilie alle Anforderungen des neuen Gesetzes erfüllt und Sie schriftlich nachweisen können, dass Ihre Nachbarn damit einverstanden sind, dass Sie Ihre Immobilie als Ferienwohnung nutzen, kann das Rathaus Ihren Antrag dennoch aus folgenden Gründen ablehnen:

– Der Wohnungsmarkt in dem Gebiet, in dem sich Ihre Immobilie befindet, wurde für „ angespannt “ erklärt (zona tensionada auf Spanisch).

– Die Höchstzahl der touristischen Vermietungen in der Region ist bereits erreicht.

Die gute Nachricht ist, dass das Rathaus diese Informationen veröffentlichen muss, so dass die Öffentlichkeit immer weiß, in welchen Gebieten die Anträge auf Erteilung einer Fremdenverkehrsgenehmigung aus den oben genannten Gründen abgelehnt werden, bevor sie das Antragsverfahren einleitet.

10) Was benötige ich sonst noch, um eine Touristenlizenz zu beantragen?
Nachdem Sie sich vergewissert haben, dass das Rathaus keine Probleme mit Ihrem Gebiet hat und dass Ihre Nachbarn Ihnen den Betrieb einer Touristenvermietung gestatten, müssen Sie einen Architekten oder Immobiliensachverständigen beauftragen, Ihre Immobilie zu inspizieren und zwei Berichte zu erstellen:

a) Der Bericht, der vom Rathaus verlangt wird und der bestätigt, dass Ihre Immobilie alle Anforderungen des neuen Gesetzes zur Regelung der touristischen Vermietung erfüllt.

b) Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética auf Spanisch)

Das Rathaus stellt dann eine Bescheinigung über die städtebauliche Verträglichkeit (Certificado de Compatibilidad Urbanística in Spanisch) aus.

Der letzte Schritt des Verfahrens besteht darin, eine Verantwortlichkeitserklärung (Declaración Responsable auf Spanisch) zusammen mit der oben erwähnten Bescheinigung der Stadtverträglichkeit von Ihrem Rathaus bei der Regionalregierung von Valencia einzureichen, die dann entscheidet, ob Ihre Immobilie in das offizielle Register für touristische Vermietungen aufgenommen wird und Ihnen eine Touristenlizenz erteilt. Dieser letzte Schritt kann ein paar Monate dauern.

11) Kann man mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn man seine Wohnung illegal vermietet?
Die Bußgelder, die Hauseigentümern für die Vermietung ihrer Immobilien ohne Touristenlizenz auferlegt werden, wurden deutlich erhöht und reichen nun je nach Schwere des Verstoßes von 100 000 bis 600 000 Euro.

Fazit
Wir hoffen, dass diese FAQs nützlich sind, jedoch empfiehlt HomeEspaña allen potenziellen oder aktuellen Hausbesitzern dringend, die Dienste eines Spezialisten für touristische Vermietung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass ihre Immobilien den neuen Vorschriften entsprechen

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